Gutachten im Mordprozess vor dem Landgericht Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig muss sich ein Mann wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes sowie Raub- und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Ihm wird vorgeworfen drei junge Männer erschossen zu haben, da er sich in seinem Wohnort Groitzsch terrorisiert gefühlt habe und seiner Ansicht nach zum Töten gezwungen worden sei.

Nach Ansicht eines Gutachters sei der Angeklagte jedoch voll schuldfähig. Zwar sei ein in vielerlei Hinsicht auffälliger Mensch, aber kein psychisch Kranker. Eine Persönlichkeitsstörung läge ebenfalls nicht vor. Auch Hirnschäden oder Alkohol- und Drogenmissbrauch, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen könnten, lägen bei ihm nicht vor.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online – vom 01.04.2011 )