Es soll ein Gesetzesentwurf zum Streitthema Vorratsdatenspeicherung vorgelegt werden. Das Bundesjustizministerium will dann keine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten zulassen, stattdessen soll die Löschung der Daten bei dem jeweiligen Anbieter nur dann verhindert werden können, wenn ein „hinreichender Anlass“ vorliege. Dies geschehe per Sicherungsanordnung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Eine solche Sicherungsanordnung unterliege jedoch geringen Voraussetzungen, so die „Süddeutsche Zeitung“.
Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dass sie damit die Grundrechte der Bürger und die Bedürfnisse der Strafvollstreckungsbehörden durch Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Einklang bringen wolle.
(Quelle: FAZ vom 17.01.2011 Nr. 13, S. 4)