Während das Verbreiten von tierpornographischen Schriften nach § 184a StGB verboten ist, sind sexuelle Handlungen an Tieren grundsätzlich in Deutschland straflos. Erst wenn das Tier erhebliche Verletzungen erleidet, greifen die Tatbestände des Tierschutzgesetzes.
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will nun einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die sogenannte Sodomie als Ordnungswidrigkeit behandelt. Noch im Herbst soll der Bundestag dann über das Gesetz abstimmen. Der Bundesrat soll am 23. November folgen. Damit wäre dann eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro möglich.