Geschäft mit „falschem Pfandgut“

Das Amtsgericht Tettnang (Baden-Württemberg) hat vier Angeklagte wegen teilweise gemeinschaftlichen Computerbetruges in knapp 100 Fällen zu Geldstrafen verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts entwendeten die Angestellten einer Supermarktkette über mehrere Monate hinweg Geld aus der Kasse. Die Angeklagten tippten dabei erfundene Beträge über eine Pfandrückgabe ein und erbeuteten so insgesamt fast 20.000 Euro.
Gleich zu Beginn des Prozesses legten die Angeklagten ein Geständnis ab.

( Quelle: Südkurier online vom 12.04.2012 )