Gerichtsvollzieher entdeckt Cannabisplantage

In Berlin machte eine Gerichtsvollzieherin eine interessante Entdeckung. Nachdem der Schuldner seine Rechnungen nicht gezahlt hatte und auch mehrfach Termine diesbezüglich verpasste, hatte sich die Beamtin Zutritt zur Wohnung verschafft. Dabei wurde von ihr in der Mietwohnung eine Cannabisplantage entdeckt. Die hinzugezogene Polizei stellte 132 abgeerntete Pflanzkübel und 143 Jungpflanzen sicher. Insgesamt wurden rund drei Kilogramm Marihuana von der Polizei in der Wohnung gefunden. Ebenfalls fanden die Polizisten in der 3-Zimmer-Mietwohnung eine professionelle Lüftungs-, Beleuchtungs- und Bewässerungsinstallation vor.

Wie der Zufall es wollte, traf während des Polizeieinsatzes auch der 31-Jährige Hobbybauer der ausgehobenen Cannabisplantage in der Wohnung ein. Er wurde direkt wegen des Vorwurfs des illegalen Anbaus und gewerbsmäßigem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG festgenommen. Darüber hinaus ist bei einer Cannabisplantage auch regelmäßig von einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a BtMG auszugehen, da es nach ständiger Rechtsprechung um die erwartete Ertragsmenge geht und nicht der schon tatsächlich erreichten Menge an (Tetrahydrocannabinol) THC. Die sichergestellten Drogen werden nun aus dem Verkehr gezogen und später vernichtet.