Geldtransporterfahrer: Freispruch aufgehoben

Revision / Strafrecht / Raub / Freispruch / Freiheitsstrafe / Beweisaufnahme

Das Bielefelder Landgericht hatte im letzten Jahr einen Geldtransportfahrer von dem Vorwurf freigesprochen, an einem Überfall auf eine Sparkasse beteiligt gewesen zu sein.

Laut Anklage hatte hatte er den Räubern erst ermöglicht, in den Tresorraum der Sparkasse zu gelangen, da er als Geldtransportfahrer die Tür öffnen konnte. Doch für eine Verurteilung reichten die Beweise nicht aus. Aber schon damals war erkennbar, dass das Gericht an der Unschuld des Angeklagten zweifelte. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und hatte eine langjährige Freiheitsstrafe gefordert. Daher legte sie Revision gegen den Freispruch ein.

Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben und es an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht habe keine ausreichende Beweisaufnahme durchgeführt. Der 30-jährige muss jetzt mit einer Verurteilung rechnen.

( Quelle: Dewezet online vom 13.09.2011 )