Geldstrafe: Kinderpornos beschafft und verbreitet

Das Amtsgericht Buxtehude hat einen 26-jährigen Mann wegen  der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischen Daten über das Internet zu einer Geldstrafe von  120 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich im Internet Kinderpornos beschaffte. Über das von ihm genutzt Programm wurden die Dateien automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Daher bejahte das Gericht auch die Verbreitung der Kinderpornos.
Im Verfahren gestand der nicht vorbestrafte Angeklagte die Tat. Das Gericht folgte bei der Verurteilung der Forderung der Staatsanwaltschaft.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 15.05.2012 )