Geldstrafe: Kinderpornos auf dem Computer

Vor dem Amtsgericht Pforzheim musste sich ein 58-Jähriger verantworten. Dem Pädagogen wurde vorgeworfen, Kinderpornos und Jugendpornos auf den Festplatten seiner Computer gespeichert zu haben.

Der Prozess sollte bereits im November beginnen, allerdings erschien der Angeklagte nicht. Das Gericht erließ daher einen Sitzungsstrafbefehl  über ein halbes Jahr auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro. Der Pädagoge legte Einspruch ein und es kam zur Verhandlung. Allerdings zog der Angeklagte den Einspruch relativ schnell zurück.

Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteile den Mann zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro. Der Mann ist vom Dienst suspendiert.

( Quelle: Pforzheimer Zeitung online vom 28.02.2012 )