Geldstrafe für Besitz kinderpornographischer Bilder auf dem Handy

Geldstrafe / Kinderpornographie / Geständnis

Vor dem Amtsgericht Rheinbach musste sich eine 59-jähriger Mann wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Bilder verantworten. Diese Photos hatte der Mann auf seinem Handy gespeichert. Sie zeigten Geschlechts- und Oralverkehr mit Kindern.

Die Polizei war auf den Angeklagten aufmerksam geworden, als sie das Handy eines anderen Verdächtigen durchsuchten und seine Nummer fanden. Daraufhin wurde das Handy des Angeklagten sichergestellt und elf kinderpornographische Bilder entdeckt.
Im Prozess gestand der Angeklagte die Tat zunächst und zeigte Anzeichen von Reue. Später allerdings stellte er den Besitz als rein zufällig dar. Er erklärte, diese im Chat geschickt bekommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft erwiderte, er hätte die Bilder dann löschen können und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro.
Das Gericht unterschritt die Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteile den nicht vorbestraften Mann zu eine Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro.

( Quelle: General Anzeiger Bonn online vom 03.09.2011 )