Geldstrafe für unterlassene Hilfeleistung

Vor dem Amtsgericht Norderstedt musste sich ein 23-jähriger Mann wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der junge Mann beobachtet, wie eine Frau überfallen und verletzt wurde. Der Angeklagte unternahm nichts, um dem schwer verletzten Opfer zu helfen, sondern verließ den Tatort. Dies belegten die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera.

Im Prozess sagte der Angeklagte aus, dass er sich in Gefahr gebracht hätte, sofern er etwas unternommen hätte. Das Gericht ging allerdings davon aus, dass er sich dadurch nicht in Gefahr gebracht hätte und ihm ein Einschreiten daher zumutbar war.

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von insgesamt 210 Euro. Der Täter des Überfalls wurde bisher nicht gefasst.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 05.05.2012 )