Geldstrafe für Schüsse mit Luftgewehr

Das Amtsgericht Erfurt hat Strafbefehl wegen versuchter Körperverletzung in zwei Fällen gegen einen 30-jährigen Mann erlassen, nachdem dieser nicht zur Verhandlung erschienen ist.
Der Mann habe am Rande des Papstbesuches in Erfurt im September 2011 Schüsse mit einem Luftgewehr abgegeben. Dabei zielte er nach den Feststellungen des Gerichts aus einer Entfernung von 15 Metern – aus seiner Wohnung – auf zwei Sicherheitskräfte. Die Schüsse trafen die Wachleute zwar, verletzten sie aber nicht.
Der Mann gestand die Tat. Er ist zu einer Geldstrafe von insgesamt 1000 Euro verurteilt worden.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 16.05.2012 )