Geldstrafe für Insolvenzverschleppung

Das Amtsgericht Mühlhausen (Thüringen) hat zwei Angeklagte zu Geldstrafen wegen Insolvenzverschleppung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Bauunternehmern vorgeworfen, als Geschäftsführer die Insolvenz ihres Unternehmens nicht rechtzeitig angemeldet zu haben. Zudem sollen die beiden Männer Bestellungen aufgegeben haben, obwohl sie die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bereits kannten. Dadurch sollen sie sich des Betrugs strafbar gemacht haben.
Im Prozess gestand einer der Angeklagten die Insolvenzverschleppung, allerdings bestritt er bei Bestellung der Teile bereits von der Zahlungsunfähigkeit gewusst zu haben.

Das Gericht stellte das Verfahren bezüglich der Betrugsvorwürfe ein und verurteile die Männer wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe.

( Quelle: Thüringer Allgemeine online vom 04.05.2012 )