Geldstrafe für einschlägig vorbestraften Mann

Vor dem Amtsgericht Schwabmünchen musste sich ein 22-jähriger verantworten. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zwei ihm unbekannte Männer grundlos geschlagen und verletzt zu haben. Dabei war er stark alkoholisiert.
Im Verfahren gestand der Mann die Tat und zeigte Reue. Er konnte die Tat lediglich mit seiner alkoholbedingten Enthemmung erklären. Der Angeklagte war bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.
Das Gericht sah die Tat als erwiesen an und verurteilte den jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze zu je 15 Euro.

Dabei blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche 140 Tagessätze gefordert hatte. Die Richterin wollte dem jungen Mann nicht zusätzlich belasten, da eine Strafe von über 90 Tagessätzen im Führungszeugnis vermerkt wird. Vielmehr riet die Richterin dem Angeklagten sich um sein mutmaßliches Alkoholproblem zu kümmern.

( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 30.04.2012 )