Geldstrafe für Castor-Gegner

Das Amtsgericht Lüneburg hat einen 51-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann einen Aufruf zum sogenannten Schottern einer Castor-Strecke im Internet unterzeichnet. Schottern meint das massenhafte unterhöhlen der Gleise beim Castortransport. Damit habe er die Aktion unterstützen wollen, da er auf Grund seiner körperlichen Behinderung und der Bindung an den Elektrorollstuhl nicht an dem Protest teilnehmen konnte.

Das Gericht sah darin einen öffentlichen Aufruf, das Gleis zu manipulieren und damit zu einer Straftat. Obwohl Hunderte die Aktion unterschrieben, ist bisher kein anderer Fall vor Gericht gelandet. Es wurden inzwischen rund 450 Verfahren eingestellt, da die Verdächtigen entweder nicht zu ermitteln waren oder sich reuig zeigten.

( Quelle: TAZ online vom 15.03.2012 )