Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Laserpointer

Geldstrafe / gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr / Laserpointer / Polizeibeamte

Ein 31-jähriger Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten bejahte einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB.

Der Mann hatte im November letzten Jahres Autofahrer mit einem Laserpointer geblendet. Daraufhin musste die Fahrer scharf bremsen. Laut Gericht verursachte der Strahl des Laserpointers eine kurze Desorientierung bei dem Fahrer. Zum Unfall kam es allerdings nicht. Polizeibeamte bemerkten den Mann und fanden beim ihm einen entsprechenden Laserpointer. Dieser wurde beschlagnahmt.

(Quelle: Berliner Morgenpost online vom 21.09.2011)