Gefährliche Körperverletzung: Notwehrexzess

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Vor dem  Jugendgericht des Amtsgerichts Ellwangen musste sich ein 20-jähriger Mann wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, auf einer Party einen 23-jährigen Mann schwer verletzt zu haben. Das Opfer erlitt Platzwunden im Gesicht sowie einen Bruch des Mittelfußes, sodass er sogar sechs Wochen arbeitsunfähig war.Das Opfer trat vor Gericht als Nebenkläger auf.

Der Angeklagte sagte aus, er habe aus Notwehr gehandelt. Er habe den Mann zwar mit einer Bierflasche geschlagen, dies sei aber nur ein Reflex gewesen, da der Nebenkläger ihn angreifen wollte. Zuvor habe der Nebenkläger den Angeklagten und einen Begleiter schon attackiert. Aus diesem Grund forderte der Verteidiger einen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft forderte einen zweiwöchigen Jugendarrest wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das Gericht folgte der Ansicht der Strafverteidigung. Es handle sich hier um einen typischen Notwehrexzess im Sinne von § 33 StGB. Danach ist ein Täter straffrei, der aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitet. Der Angeklagten durfte davon ausgehen, gleich angegriffen zu werden. Daher sprach das Gericht den Angeklagten wegen Notwehr frei.

( Quelle: Schwäbische online vom 03.11.2011 )