Freispruch wegen Schuldunfähigkeit nach Angriff auf Taxifahrer

Ein 22-Jähriger soll im Oktober 2012 einen Taxifahrer mit dem Stiel eines Hammers den Schädel eingeschlagen haben. Vor dem Landgericht Bremen musste er sich nun wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags verantworten. Nach Aufklärung des Tatgeschehens stand jedoch die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Mittelpunkt.

Zur Tatzeit stand der Mann nämlich unter Einfluss von starken Psychopharmaka und weiteren Medikamenten. Daher forderte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer einen Freispruch aufgrund der Schuldunfähigkeit des Angeklagten. Dies sah auch das Gericht so. Die Strafverteidigung kündigte sodann an, dass sich der Freigesprochene freiwillig in eine Klinik begeben werde.