Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) wurde der 43-jährigen Angeklagten vorgeworfen. Sie soll ihren 13-jährigen Sohn sexuell missbraucht haben. Als Hauptbelastungszeuge sagte eine Bekanntschaft aus dem Frauenhaus aus. Der Zeuge, der zur angeblichen Tatzeit noch eine Frau war, wurde vom Gericht jedoch als unglaubwürdig eingestuft.

Der Zeuge sagte aus, er habe bei einem überraschenden Besuch die Angeklagte beim Oralsex mit ihrem Sohn erwischt. Dies bestätigte ein weiterer Zeuge, dessen Aussage dem Gericht jedoch ebenso wenig glaubhaft erschien.

Die beiden Zeugen schafften es nämlich, sich einerseits selbst zu widersprechen, gleichzeitig jedoch so gleichlautend auszusagen, dass das Gericht von einer Absprache der Zeugenaussagen ausging. Auch griff der Hauptbelastungszeuge das Gericht mehrfach verbal an und musste schließlich des Saales verwiesen werden.

Die Aussagen der beiden Söhne der Angeklagten enthielten keine belastenden Angaben. Auch scheint ein Schreiben des Sohns, in dem der Missbrauch geschildert wird, gefälscht zu sein. Am Ende plädierten Strafverteidiger und Staatsanwalt auf Freispruch. Dabei erwähnten sie auch den erheblichen Belastungseifer des ersten Belastungszeugen. Das Gericht folgte den Anträgen und sprach die Frau frei.