Dem 33-jährigen Angeklagten wurde sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) vorgeworfen. Er soll ein elfjähriges Mädchen am Bahnhof erst geküsst und anschließend an die Brust gefasst habe. Der Angeklagte bestritt die Tat und räumte lediglich einen Kuss auf die Wange ein. Das Mädchen kenne er über eine Freundin, erklärte der Angeklagte.
Eine Polizeibeamtin sagte im Zeugenstand aus, dass das Kind ursprünglich die Annäherungsversuche nicht als unangenehm empfunden hatte. Erst als die Mutter vom Vorfall erfuhr, sei es zu der Anzeige wegen einer möglichen Sexualstraftat gekommen.
Die Staatsanwaltschaft, die ihre Anklage lediglich auf die Aussage des Mädchens stützte, konnte aufgrund dieser Sachlage keine Verurteilung mehr beantragen. Dies sah das Gericht ebenfalls so und sprach den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.