Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Ein junger Mann stand vor dem Amtsgericht Ahrensburg wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung (§ 177 StGB). Er soll unter Alkoholeinfluss eine 28-Jährige vergewaltigt haben. Erst am dritten Verhandlungstag sagte die vermeintlich Geschädigte der Vergewaltigung vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
Der Richter kritisierte in seiner späteren Urteilsbegründung das mangelnde Aufklärungsinteresse der Zeugin. So habe sie bei der Polizei unterschiedliche Aussagen getätigt und auch zuerst verschwiegen, dass sie an dem Abend Sex mit einer weiteren Person hatte. Dies erschwerte die Aufklärung der möglichen Tat.

Das Sachverständigengutachten bestätigte der Frau zwar Verletzungen, die auf eine Vergewaltigung hindeuten könnten, jedoch sei eine Selbstbeibringung nicht auszuschließen. Aus diesem Grund wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Rechtsanwältin der Geschädigten erklärt das Verhalten ihrer Mandantin mit der psychologischen Belastung durch das Verfahren.