Strafverteidigung / Strafrecht / Notwehr / fahrlässige Tötung / Freispruch
Das Landgericht Frankfurt hat einen Hobbyjäger vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Zuvor war der Mann vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt worden.
Der pensionierte Postbeamte schoss 2008 auf einen jungen Mann, der in seine Gartenlaube eingebrochen war und dort nach Beute suchte. Das Gericht hatte zu klären, ob es sich hier um Notwehr nach § 32 StGB handelt. Nach § 32 II StGB muss ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen und die Art der Verteidigung muss erforderlich sein. Dies sah das Gericht als gegeben an.
Lediglich eine Geldauflage von 1500 Euro werde fällig, aber dies für das Tragen der Waffe vom Auto zur Gartenlaube, was Richterin und Staatsanwaltschaft als „geringfügig“ einstuften, und das Verfahren gem. § 153a StPO einstellten.
( Quelle: Frankfurter Neue Presse online vom 21. Juli 2011 )