Freispruch: Versicherungsmissbrauch oder 11 Wildunfälle?

Die Staatsanwaltschaft warf einem 40-Jährigen Versicherungsbetrug/Versicherungsmissbrauch in elf Fällen vor. Der Mann meldete insgesamt elf Wildunfälle. Dabei soll er jedes Mal dem Wild ausgewichen und gegen die Leitplanke gefahren sein. Nach dem fünften Schadensfall weigerte sich die Versicherung den Schaden zu begleichen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Schäden jeweils immer nur billig habe reparieren lassen und dadurch einen Gewinn erzielen konnte. Da in weiteren Verfahren dem Angeklagten ähnliche Vorwürfe gemacht wurden, beantragte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach eine Haftstrafe von 15 Monaten.
Die Strafverteidigung betonte dagegen, dass auf dem Streckenabschnitt Wildwechsel sehr häufig seien und beantragte deswegen einen Freispruch. Der Richter stellte fest, dass viele Argumente gegen den Angeklagten sprechen würden. Die Schäden an dem Unfallwagen seien jedoch ordentlich repariert worden. Da es Zweifel an der Schuld des Angeklagten verblieben, wurde er freigesprochen.

( Quelle: Rhein Zeitung, 08.08.2012 )