Trotz eines Angriffs mit einem Küchenmesser auf seine Frau wurde ein heute 64-jähriger Rentner vom Landgericht Osnabrück freigesprochen.
Der Rentner war vor über zehn Jahren an einem unheilbaren Hirnleiden erkrankt. Dieses führte dazu, dass er grundsätzlich misstrauisch gegenüber seiner Frau war. Er verdächtigte sie diverser Dinge, wie zum Beispiel der Vergiftung des Trinkwassers oder bestimmter Speisen. Ende letzten Jahres wollte er sie wegen neuer Verdächtigungen zur Rede stellen. Als sie darauf jedoch nicht einging, stach er mit einem Küchenmesser auf sie ein und verletzte sie unter anderem am Hals und am Bein. Danach allerdings rief er den Notarzt und wartete bei seiner Frau auf die Sanitäter.
Schon zu Prozessbeginn war klar, dass niemand gegen den Rentner eine Haftstrafe wegen versuchten Mordes verhängen wollte. Vielmehr war auf Grund der Erkrankung von seiner Schuldunfähigkeit auszugehen. Daher kam nur die Verhängung einer Maßregel in Form der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gemäß § 63 StGB in Betracht.
Allerdings gelangte die Kammer zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für die Unterbringungen nicht gegeben seien. Es seien keine weiteren rechtswidrigen Taten zu erwarten und der Mann sei für die Allgemeinheit nicht gefährlich. Daher endete das Verfahren mit einem Freispruch, auch wenn die Frau ihr Bein dauerhaft nicht mehr bewegen können wird.
( Quelle: Osnabrücker Zeitung online vom 30.06.2011 )