Freispruch: Totschlag und Notwehr

Strafrecht / Totschlag / Notwehr / Haft

In einem Strafprozess in der Schweiz ist es jetzt trotz erwiesenem Totschlag zum Freispruch gekommen. Die 24-jährige Angeklagte erschoss ihren rund 150 kg schwereren Vater aus Notwehr. Dieser drohte ihr mehrmals, sie mit einem Schlag zu töten. Der Vater war nicht nur Kampfsportler, sondern zum Tatzeitpunkt auch angetrunken und aggressiv.

Die Tochter sah keine andere Chance der Verteidigung als sich mit der legal erworbenen Pistole gegenüber ihrem körperlich deutlich überlegenden Vater zu wehren und fünf Schüsse auf diesen abzufeuern. Der Vater erlag letztlich diesen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Richter sprachen sie jetzt frei. Zudem steht eine Haftentschädigung im Raum.

( n-tv, 27.10.2011 )