Freispruch: Student hat Polizisten nicht getreten

Im Januar kam es bei einer Veranstaltung mit Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann in der Universität Göttingen zu Ausschreitungen. Nun stand ein Student vor dem Amtsgericht Göttingen und musste sich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten.

Während der Innenminister, eingeladen vom Ring Christlich Demokratischer Studenten, im Hörsaal seine Rede hielt, wollten Demonstranten die Veranstaltung stören und stießen mit Polizisten aufeinander. Da sowohl die Polizei als auch die Demonstranten die Aktion filmten, stand dem Gericht ausreichend Videomaterial zur Verfügung.
Dies war dann auch das Glück für den Studenten, der gegen den erlassenen Strafbefehl über 750 Euro Widerspruch einlegte. Er soll einen Polizisten geschlagen und zwischen die Beine getreten haben. Dies war auf dem Videomaterial jedoch nicht zu erkennen. Aus diesem Grund forderten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Strafverteidigung einen Freispruch. Das Gericht folgte den Anträgen und sprach den jungen Mann frei.