Freispruch statt langjähriger Freiheitsstrafe?

Strafecht / Totschlag / Schuldunfähigkeit / Freiheitsstrafe / Freispruch

Vor dem Landgericht Würzburg muss sich ein 49-Jährigen Fitnesstrainer verantworten. Ihm wird vorgeworfen seine 76-Jährige Mutter im Herbst letzten Jahres erschlagen zu haben. Dabei soll er rücksichtslos auf sie eingeprügelt sowie -getreten haben und brach ihr dabei Rippen und Wirbelsäule und zertrümmerte ihren Kehlkopf.

Laut Gutachten habe der Mann eine vorübergehende psychische Störung erlitten und seine Mutter für den Teufel gehalten. Daher war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt wohl schuldunfähig. Näheres muss im Prozess geklärt werden.
Die Diagnose einer vorübergehenden Störung würde dazu führen, dass es statt zu einer langjährigen Freiheitsstrafe zu einem Freispruch kommen kann. War die psychische Störung allerdings nicht nur vorübergehend und könnte sie erneut auftreten, hat der Angeklagte mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechnen.
( Quelle: Bayrischer Rundfunk online vom 18.08.2011 )