Freispruch oder lebenslange Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Darmstadt hat der Prozess gegen einen 41-jährigen Mann begonnen. Diesem wird vorgeworfen, seine Nachbarn in ihrem Haus  erschossen zu haben. Grund dafür sollen die Streitereien des benachbarten Ehepaars gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, um eine vorzeitige Entlassung nach § 57a StGB auszuschließen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da die Beweise nicht ausreichend seien. Zwar befand sich auf dem Firmencomputer des Angeklagten eine Konstruktionsanleitung für einen bei der Tat verwendeten Schalldämpfer, diese könne aber auch von Mitarbeitern stammen.

Das Urteil wird nächste Woche erwartet.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 13.07.2011 )