Freispruch nach Untreue-Verdacht

Die Staatsanwaltschaft beantrage einen Strafbefehl wegen des Vorwurfes der Untreue gegen den Angeklagten. Der 41-Jährige Mann lehnte jedoch den Strafbefehl über 1000 Euro ab und so kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Der Angeklagte arbeitet als Edelmetallankäufer für ein Unternehmen. Er hatte im Rahmen seiner Tätigkeiten eine Kasse mit rund 3000 Euro zur Verfügung, die regelmäßig vom Unternehmen aufgefüllt wurde. Der Angeklagte erstatte im Sommer 2012 Anzeige. Er sagte gegenüber der Polizei aus, dass ihm sein Geschäftsportmonee mit 2820 Euro Bargeld gestohlen worden sei.
Das Unternehmen und die Staatsanwaltschaft glaubten dem Mann jedoch diesen Diebstahl nicht. Besonders verdächtig war, dass der Angeklagte später 600 Euro an das Unternehmen (zurück) zahlte. Dies wurde von der Anklage als Schuldeingeständnis gewertet. Der Angeklagte erklärte dagegen, dass er die 600 Euro, die für eine Mietzahlung bestimmt waren, zu Hause gehabt habe. Nach seiner Kündigung habe er die Summe an das Unternehmen zurückzahlen wollen.

Ein Zeuge, der ebenfalls Mitarbeiter des gleichen Unternehmens war, widersprach der Version des Angeklagten jedoch. Der Angeklagte sprach wiederum von gefälschten Belegen im Unternehmen. Aufgrund der gegenseitigen Beschuldigungen aller Beteiligten, hielt auch der Staatsanwalt die Tat für nicht mehr aufklärbar. Aus diesem Grund forderte die Staatsanwaltschaft am Ende des Prozesses einen Freispruch. Dem folgte das Gericht und sprach den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.