Freispruch nach Silvester-Schlägerei

In der Silvesternacht 2011/2012 soll ein 22-Jähriger einen 20-Jährigen geschlagen und getreten haben. Der Geschädigte soll dabei so stark verletzt worden sein, dass er für zwei Wochen arbeitsunfähig war. Der geschädigte junge Mann sagte vor dem Strafrichter aus, dass er lediglich zu einer Gruppe junger Leute herübergeschaut habe.
Daraufhin soll es zu einem Streit gekommen sein. Der Angeklagte soll den Geschädigten gefragt haben, warum er so blöd gucke. Danach gab es aus der Gruppe direkt eine Prügelattacke auf den 20-Jährigen. Der Angeklagte will jedoch weder zugeschlagen noch zugetreten haben. Er sagte vor Gericht aus, dass es jemand anders aus der Gruppe war.

Auf die Frage, warum der Angeklagte dann Pfefferspray abbekam, geht der 22-Jährige von einer Verwechslung aus. Er wollte nur einem Freund aufhelfen. Dies sah wohl für die andere Gruppe so aus, als hätte auch er geschlagen. Der Freund, dem er aufgeholfen haben will, war erst einen Tag zuvor aus der Haftanstalt entlassen worden und machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Während der Geschädigte sich sicher war, dass beide Kerle zugeschlagen haben, sagte ein Zeuge aus, dass nur der Freund des Angeklagten aktiv wurde. Weitere Zeugen konnten die Schläge nicht konkret einem der Beiden zuordnen. Aus diesem Grund blieben Zweifel bei Staatsanwaltschaft und Richter. Deswegen forderte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch, dem das Gericht dann auch folgte.