Freispruch nach Rangelei am Bahnsteig

Am Hauptbahnhof in Bonn kam es zu einem Streit um einen Laptop, welches der Angeklagte versucht haben soll zu entwenden. Während es im Streit zu Handgreiflichkeiten kam, stürzte der Eigentümer des Laptops auf die Gleise. Dank des Glücks im Unglück konnte sich der Gestürzte wieder aus dem Gleisbett entfernen und kam mit Schürfwunden und einem Schrecken davon.
Vor dem Landgericht Bonn musste sich nun aber der 23-Jährige mutmaßliche Täter wegen versuchten Raubes und Körperverletzung verantworten. Bei einem weiteren Vorfall soll der Angeklagte einen ihm völlig unbekannten 39-Jährigen auf offener Straße mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben.  Der Angeklagt leidet jedoch seit Jahren an einer schizophrenen Psychose und soll seine Medikamente nur unregelmäßig eingenommen haben. Damit stand für das Gericht schnell fest, dass der Angeklagte schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB sei.

Im weiteren Strafprozess ging es dann lediglich um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB. Das Gericht ging davon aus, dass weitere erhebliche rechtswidrige Taten vom Täter zu erwarten seien. Zwar ordnete das Gericht deswegen die Unterbringung an, setzte sie jedoch zur Bewährung aus. Der Mann muss nun in einer betreuten Einrichtung wohnen, wo vor allem die Medikamenteneinnahme überwacht werden soll.