Vor dem Amtsgericht Mainz musste sich eine städtische Politesse wegen Verfolgung Unschuldiger im Sinne des § 344 StGB verantworten. Angezeigt wurde sie von einem Kombifahrer. Der Fahrer besaß zwar einen Anwohnerparkausweis, legte diesen aber nicht wie üblich gut sichtbar in die Windschutzscheibe, sondern klebte ihn an die hintere linke Scheibe seines Fahrzeugs.
Dieses Vorgehen führt seit bereits fünfzehn Jahren dazu, dass der Mann gebührenpflichtig verwarnt wird und zwar immer von der gleichen Mitarbeiterin. Neben Klagen gegen die Bußgeldbescheide hat er nun auch die Politesse direkt angezeigt. Das Gericht sprach die städtische Mitarbeiterin jedoch im Prozess vom Vorwurf frei. Die Stadt selbst wies daraufhin, dass alle anderen Anwohner problemlos die Ausweise vorne oder hinten anbringen würden und es lediglich mit einigen wenigen Personen diese Probleme geben würde.