Freispruch nach Notwehr

Vor dem Schwurgericht wurde die Tötung eines Mannes durch seine Geliebte verhandelt. Nach 19 Verhandlungstagen stand das Urteil fest: Freispruch. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Frau in Notwehr gehandelt hatte. Eine Verurteilung wegen Totschlags (§ 212 StGB) erfolgt daher nicht.

Nachdem es zum Streit zwischen den Beiden kam, soll der später Getötete die Angeklagte verprügelt und mit einem Messer bedroht haben. Daraufhin ergriff die 44-Jährige eine Maschinenpistole, die sie illegal besaß, und schoss einmal auf ihren Geliebten.

Dieser folgte ihr jedoch angeschossen ins Bad. Dort gab die Frau weitere Schüsse ab, an denen der Mann schließlich verstarb. Diesen mehrstufigen Tatablauf nahm das Gericht als Hinweis für die Handlung in Notwehr. Hätte die Frau den Mann töten wollen, hätte sie ja bereits bei der ersten Gelegenheit mehrere Schüsse abgegeben, so das Gericht.
Der Strafverteidiger der Angeklagten zeigt sich nach der Verhandlung mit dem Urteil zufrieden. Die Frau darf nun nach 11 Monaten Untersuchungshaft wieder in Freiheit leben. Ganz ungestraft kam sie jedoch nicht davon. Wegen illegalen Waffenbesitzes erhielt die junge Frau eine zwei jährige Freiheitsstrafe zur Bewährung.