Freispruch nach Mitführen eines Wasserhahngriffes auf einer Demonstration

Ein Anhänger der rechten Szene musste sich vor dem Amtsgericht Göppingen wegen eines mitgeführten Wasserhahngriffes verantworten. Die Polizei fand den Drehgriff bei einer Demonstration im Rucksack des Angeklagten. Polizei und Staatsanwaltschaft waren der Ansicht, dass der Drehgriff auch als Schlagring zu gebrauchen sei und es sich daher um einen auf einer Demonstration verbotenen Gegenstand handele.
Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass er von der Arbeit kam. Er ist in der Lehre zum Elektriker und den Drehgriff hat er von seinem Chef bekommen, damit er, falls bei Arbeiten mal die Wasserleitung beschädigt wird, das Wasser abstellen kann.
Die Staatsanwaltschaft glaubte dem Angeklagten nicht und forderte eine Geldstrafe von 600 Euro. Das Gericht hatte dagegen Zweifel und urteilte im Zweifel für den Angeklagten. Denn den Griff könnte man zwar als Waffe einsetzen, genauso gut können damit aber auch Wasserleitungen geöffnet oder geschlossen werden.