Ein 32-Jähriger stand vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Mann soll eine Bierflasche nach einem Polizisten geworfen und ihn dabei am Kopf verletzt haben. Anschließend soll er sich der Festnahme widersetzt haben. Die Berufungskammer des Landgerichts sprach ihn nun frei, nachdem das Amtsgericht noch eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt hatte.
Während der Angeklagte in der ersten Instanz noch schwieg, bestätigte er nun zum größten Teil die Aussagen der Beamten. So hätten die Punker, zu denen auch der Angeklagte zählte, auf der Heimfahrt nach einem Konzert im Bahnhof randaliert. Dabei warfen einige aus der Gruppe auch Schneebälle auf die Polizeibeamten. Als die Polizisten die Personen stellen wollten, wurde die Flasche geworfen.
Die Beamten sahen jedoch lediglich, dass der Angeklagte vor dem Wurf eine Bierflasche in der Hand hielt, anschließend aber nicht mehr. Der Angeklagte selbst sagte jedoch, er habe die Flasche zuvor abgelegt gehabt und die Flasche sei von hinten am ihm selbst vorbeigeflogen. Aufgrund dieser Sachlage forderte sowohl Strafverteidigung als auch Staatsanwaltschaft einen Freispruch, denn auch die Widerstandshandlungen waren minimal.