Freispruch nach Diebstahl auf Friedhof

Am Rande einer Trauerfeier auf einem Friedhof gingen zwei Täter auf Beutezug. Sie brachen in Autos auf dem Friedhofsparkplatz ein und entwendeten Handtaschen mit Bargeld und EC-Karten. Mit Hilfe der EC-Karten hoben sie kurze Zeit später Geld ab.
Die Überwachungskameras der Bank zeigten lediglich eine vermummte Person. Ein Zeuge gab bei der Polizei jedoch an, dass er den Angeklagten auf den Videobildern erkannt habe. Vor Gericht wollte der Zeuge dies dagegen nicht mehr beteuern. Er hätte es damals nur unter dem Druck des Vernehmungsbeamten ausgesagt.

Ein 70-jähriger Rentner, der die Täter am Tatort sah, brachte die Ermittler auf die Spur des Angeklagten. Zuvor hatte der Zeuge jedoch bereits zweimal falsche Personen wiedererkannt. Das Gericht befand, dass die vermummte Person auf den Bildern quasi jeder sein könnte. Aus diesem Grund wurde der Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen.