Freispruch nach Betrugsvorwurf gegen Obdachlosenhilfe

Vor dem Amtsgericht Oberhausen wurde in einem Strafverfahren gegen eine Frau wegen Betrugs verhandelt. Die Angeklagte ist Vorsitzende einer Obdachlosenhilfe. In einem Internetinserat soll der Verein behauptet haben, dass er eine Spendenbescheinigung ausstellen könnte. Aus diesem Grund will ein Unternehmen Geld an den Verein gespendet haben.
Nachdem die Firma jedoch das Geld überwiesen hatte, bekam sie keine Spendenbescheinigung, da der Verein nicht mehr gemeinnützig war. Ein ehemals Mitangeklagter, dessen Verfahren mittlerweile eingestellt wurde, sagte jedoch aus, dass ein ehrenamtlicher Mitarbeiter das Inserat geschaltet hatte. Dieser Mitarbeiter wüsste jedoch nicht, dass der Verein nicht mehr gemeinnützig sei, da sich die Rechtslage geändert habe.

Auch stellte sich heraus, dass das Inserat nach dem Zeitpunkt der Spende des Unternehmens geschaltet wurde. Somit konnte das Unternehmen nicht durch das spätere Inserat getäuscht worden sein. Folglich endete das Verfahren gegen die Vorsitzende mit einem Freispruch.