Freispruch nach Angriff mit Spaten

Vor dem Amtsgericht Hamburg wurde ein Fall von gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Der 72-jährige Angeklagte soll im Oktober 2010 einen 59-jährigen Nachbarn in der Tiefgarage des gemeinsamen Wohnhauses mit einem Spaten angegriffen haben. Das angebliche Opfer sollte sich mit einem Golfschläger gewehrt haben. Dennoch trug er eine Platzwunde am Kopf davon.

Der Angeklagte erklärte, dass er angegriffen worden sei und sich lediglich verteidigt habe.  Nach Beweiserhebung stand daher Aussage gegen Aussage. Die Richterin sagte, dass sie sich beide Versionen vorstellen können und daher „in dubio pro reo“ gelte. Aus diesem Grund hatte die Verteidigung erfolg und der Angeklagte wurde freigesprochen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online – vom 31.03.2011 )