Freispruch nach angeblicher Vergewaltigung

Vor dem Schöffengericht wurde ein Strafverfahren bezüglich einer Vergewaltigung verhandelt. Einem 49-jährigen Mann wurde vorgeworfen, dass er eine Frau in ihrer Wohnung geschlagen und vergewaltigt haben soll. Die mutmaßlich Geschädigte konnte im Prozess nicht mehr aussagen, da sie, unabhängig von der Tat, verstorben war.

Gegenüber der Polizei sagte die Frau bei ihrer damaligen Vernehmung aus, dass sie in der Wohnung gemeinsam mit dem Angeklagten und ihrem Lebensgefährten reichlich getrunken hätte. Laut ihren Angaben sei es bereits zuvor zu mehreren Vergewaltigungen gekommen. Zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt soll der Lebensgefährte der Frau jedoch nicht mehr anwesend gewesen sein, da er sich aufgrund des massiven Alkoholkonsums selbst in der Klinik einweisen wollte.

Der Angeklagte bestritt die Tat und schwieg zur weiteren Sache. Am Ende des Prozesses forderte neben der Strafverteidigung auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. So gäbe es massive Abweichungen zwischen der Aussage der Frau und den Angaben ihres Lebensgefährten. Die Richterin folgte den Anträgen und sprach den Mann frei.