Freispruch nach angeblicher Unterschlagung in Physiotherapie-Praxis

In einer Physiotherapie-Praxis sollen rund 3700 Euro in der Kasse gefehlt haben. Der Betreiber der Praxis beschuldigte eine ehemalige Angestellte, das Geld genommen zu haben. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf stand nun der Vorwurf der Untreue im Raum. Die Angestellte hatte Ende 2010 per Unterschrift bestätigt, dass 3992 Euro in der Kassette der Kasse waren. Tatsächlich befanden sich in der Kassette später jedoch lediglich 292 Euro.

Der Chef war sich sicher, dass nur sie das Geld hätte entwenden können. Vor Gericht konnte aber weder der Steuerberater noch ein Therapeut deutlich machen, wie in der Praxis konkret mit Geld umgegangen wurde. Merkwürdig war vor allem, dass es üblich war, dass lediglich rund 300 Euro an Bargeld in der Praxis waren. Möglicherweise hatte sich die Angestellte damals einfach nur bei der Abrechnung vertan.

Die Angestellte schwieg zu den Vorwürfen. Es konnte ferner vom Chef der Praxis nicht erklärt werden, woher der hohe Betrag in der Kasse gekommen sein soll. Merkwürdig war auch, dass die Beschuldigte erst rund ein Jahr nach dem Vorfall angezeigt wurde. Die Richterin hatte am Ende erhebliche Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten. Aus diesem Grund wurde die 35-Jährige freigesprochen.