Freispruch mit Zweifeln? Keine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

Strafverteidigung / Körperverletzung / Aussage / Freispruch

Das Amtsgericht Steinfurt hat eine 39-jährige Frau vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Ihr wurde vorgeworfen ihren Lebensgefährten gefährlich verletzt zu haben. Dabei soll die Angeklagte ihm eine Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen haben.

Nach der Tat verständigte der Mann die Polizei. Gegenüber den Beamten erklärte er zunächst, ein Unbekannter habe ihm an der Haustür der Angeklagten die Flasche auf den Kopf gehauen. Bei der späteren Vernehmung auf der Wache beschuldigte er ebenfalls einen Unbekannten, schilderte das Geschehen aber anders. Danach sei der zur Tatzeit bereits in der Wohnung der Frau gewesen. Diese Widersprüche machten auch die Polizeibeamten stutzig.

Zum Tatzeitpunkt hatte der mutmaßlich Geschädigte getrennt von der Angeklagten gelebt, allerdings verstanden sie sich trotzdem laut Aussagen noch gut.
Im Prozess dann verweigerte der Mann die Aussage. Eine zur Tatzeit anwesende Zeugin habe angeblich von der Tat ebenfalls nichts mitbekommen. Daher waren die Beweise eher dürftig. Am Ende blieb der Richterin keine andere Wahl als dem Antrag der Verteidigung zu folgen und die Angeklagte freizusprechen.
( Quelle: Ahlener Zeitung online vom 24.08.2011 )