Freispruch: Messerstecher ist schuldunfähig

Ein 51-jähriger Mann lief im Ordnungsamt in Oberursel mit einem Messer Amok. Auslöser war, dass er sich mehrfach beim Ordnungsamt über den Lärm einer nahen Kneipe beschwert hatte. Obwohl das Ordnungsamt einige Maßnahmen gegen den Wirt unternahm, kommunizierte sie dies nicht gegenüber den Angeklagten, so dass er sich ignoriert fühlte.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann nun wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung an. Ein Gutachten bestätigte eine schwere depressive Episode zur Tatzeit. Der Sachverständige geht davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit nur eine eingeschränkte Steuerungskraft gehabt hätte. Aus diesem Grund forderte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Strafverteidigung eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Der Angeklagte selbst zeigte keinerlei Reue im Prozess. Im Verhör äußerte der Angeklagte, dass es ihm leidtue, dass er niemanden getötet habe und dass er nicht selbst getötet wurde. Die fehlende Empathie erklärt das Gericht mit einem Verlust jeglicher sozialer Kontakte. Aus diesem Grund ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie an.