Ein 47-jähriger Angeklagter stand wegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht München. Er soll einen Hund getreten haben, als dieser um die Ecke angerannt kam. Der Angeklagte ließ sich in der Hauptverhandlung dahingehend ein, dass der Hundeführer seinen Hund nicht mehr in Griff hatte und er sich und seine Freundin schützen wollte.
Der Amtsrichter folgte den Argumenten des Mannes und sprach ihn vom Vorwurf bezüglich der Tierquälerei frei. Daher braucht der Angeklagte wohl auch die Tierarztkosten in Höhe von 50 Euro nicht zahlen. Ganz straffrei kam der Angeklagte dann jedoch nicht davon. Da er den 27-jährigen Besitzer des Hundes gleichzeitig als „Asoziales Pack“ beschimpfte, wurde er zu einer Geldstrafe von 450 Euro wegen Beleidigung verurteilt.