Ein 36-jähriger Mann soll seiner damals 14-jährigen Freundin Drogen gegeben haben. Dieser Vorwurf stand im Gerichtssaal des Amtsgerichts Osnabrück im Raum. Als das junge Mädchen aber vor Gericht aussagen sollte, berief sie sich auf Erinnerungslücken. Die belastende Aussage bei der Polizei hätte sie nur aufgrund des Drucks durch ihre Mutter getätigt.
Mindestens dreimal soll der Angeklagte dem Mädchen Amphetamin und Kokain überlassen haben. Die Strafverteidigung führte zur Verteidigung aus, dass das Mädchen tatsächlich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung des Mannes war. Die Drogen hätte sie aber nicht von ihm gehabt, sondern selbst mitgebracht.
Ein aussagepsychologisches Gutachten kam zum Schluss, dass bei dem Mädchen keine Konstanz in der Aussage vorhanden sei. Sie habe sich mehrfach in Widersprüche verstrickt. Da sich die Anklage primär auf die Aussage des Mädchens stützte, kam es folgerichtig zum Freispruch des Angeklagten.