Vor dem Amtsgericht Hildesheim mussten sich zwei Männer wegen des Verdachts des Betruges verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Mann um seinen Lotto-Gewinn betrogen zu haben.
Die beiden Angeklagten hatten 2008 mehr als 1,7 Millionen Euro gewonnen. Das mutmaßliche Betrugsopfer gab an, in der Tippgemeinschaft Lotto gespielt zu haben und erstattete Anzeige.
Das Amtsgericht hatte vorsorglich ein Drittel des Gewinns, rund 600.000 Euro, beschlagnahmt.
Das Gericht konnte den Fall nicht endgültig aufklären und sprach die Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 15.05.2012 )