Vor dem Landgericht Braunschweig wurde ein Fall verhandelt, in dem der Angeklagten vorgeworfen wurde, dass sie zwei Mal versucht haben soll ihren 44 Jahre älteren zuckerkranken Ehemann durch viel zu hoch dosierte Insulin-Injektionen zu ermorden.
Nun hat das Landgericht Braunschweig die Angeklagte von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Richter erklärten, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die Angeklagte ihren zuckerkranken Ehemann mit viel zu hoch dosierten Insulin-Injektionen töten wollte. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert.
Das Ermittlungsverfahren war ins Laufen gekommen, da sich die Angeklagte im September 2010 selbst angezeigt hatte. Auch im Prozess legte sie ein Geständnis ab. Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass Angeklagte kaum in der Lage sei, Krisen zu bewältigen. Sie habe die Ehe unerträglich gefunden, sich jedoch nicht mit ihrem Mann darüber auseinandersetzen können. Aus diesem Grunde habe sie die Geschichte von den Mordversuchen erfunden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 28.03.2011 )