Freispruch im Missbrauchsprozess an Stieftochter

Sexueller Missbrauch / Einstellung / Gutachten / Freispruch

Vor dem Landgericht Berlin musste sich ein 42-jähriger Mann wegen Missbrauchs verantworten. Laut Anklage hat der Mann seine damals 16-jährige Stieftochter sexuell missbraucht.
Der Prozess kam 2006 ins Rollen, als die junge Frau ihren Stiefvater des Missbrauchs bezichtigte. Eine Cousine des Mädchens ging daraufhin zur Polizei und erstattete Anzeige. Das Verfahren wurde damals aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Im März 2008 erstattete das mutmaßliche Opfer selbst Anzeige. Im Jahre 2009 wurde dann Anklage zum Landgericht erhoben.
Laut Anklage hat der Mann das Mädchen das erste Mal als Zehnjährige missbraucht. Danach sollen regelmäßige Übergriffe erfolgt sein.
Im Prozess leugnete der Angeklagte die Tat. Allerdings attestierte ein Gutachter der mittlerweile 21-jährigen Frau absolute Glaubwürdigkeit. Nach Auffassung des Landgerichts waren die angeklagten Taten dem Mann nicht nachzuweisen. Daher sprach das Gericht den Mann frei.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 03.01.2012 )