Freispruch im Betrugsprozess

Das Amtsgericht Krefeld hat eine Frau vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes Geld einer Seniorin in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Zuvor soll sie von dieser beauftragt worden sein, mit deren Bankkarte 3000 Euro von ihrem Konto abzuheben.
Im Verfahren wurden Zeugen gehört, die Gedächtnisaussetzer des mutmaßlichen Opfers schilderten. Zudem habe die Senioren Fantasien über fremde Personen in ihrem Zimmer entwickelt. Weiterhin sagten Zeugen aus, dass die Dame Geldumschläge in ihrer Wohnung versteckte und nicht wiederfand. So sei es auch schon vorgekommen, dass ein Umschlag im Altpapier landete.
Da die Tat der Angeklagten nicht nachgewiesen wurde, forderte die Staatsanwalt einen Freispruch. Dem schloss sich das Amtsgericht an.
( Quelle: RP online vom 16.05.2012 )