Freispruch: Gericht fühlt sich von allen Seiten veräppelt

Vor dem Amtsgericht Essen musste sich ein Gastwirt wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung einer 16-Jährigen verantworten. Laut der Geschädigten sei sie kurz vor Schließung des Lokals auf die Toilette gegangen. Als sie die Toilette wieder verlassen wollte, soll der Wirt sie festgehalten und an Busen und Gesäß berührt haben. Erst nachdem sie anfing zu schreien, lies der Wirt das Mädchen laufen.

Der Wirt erzählt dagegen eine etwas andere Geschichte und versuchte, das Mädchen vor Gericht zu diskreditieren. Er behauptete, dass das Mädchen abwechselnd mit jedem ihrer drei Begleiter geknutscht hätte. Später stellte sich jedoch heraus, dass diese Geschichte wohl nicht ganz stimmt. Denn ein vom Angeklagten vorgebrachte Entlastungszeuge wollte die Geschichte so nicht bestätigen.

Aber auch das Mädchen hatte nicht von Anfang an die Wahrheit gesagt. So wies die Strafverteidigung mehrfach auf Widersprüche in der Aussage des Mädchens hin. So hätte sie gegenüber der Polizei behauptet, bei einer Freundin übernachtet zu haben. Tatsächlich übernachtete das Mädchen jedoch bei einem Freund. Auch brachte sie den Vorwurf der sexuellen Belästigung erst zwei Tage später zur Anzeige, obwohl sie bereits einen Tag vorher Hilfe vom Jugendamt erbat. Ebenfalls sagte sie, dass der Wirt die Tür erst aufschließen musste, obwohl dies so nicht stimmen konnte.

Das Gericht fühlte sich im Verfahren von allen Seiten belogen. Der Angeklagte hätte mehrfach versucht, das Mädchen als Flittchen darzustellen, stellte der Richter fest, dies sei aber nach Zeugenaussagen wohl nicht der Fall gewesen. Aber auch die Geschädigte hätte nicht immer die Wahrheit gesagt.  Daher könne sich eine Verurteilung nicht alleine auf ihre Aussage stützen. Zum Ende stellte der Richter fest, dass er dem Angeklagten die Tat zutraue. Die Indizien sprechen dafür, dass etwas passiert sei. Trotzdem erging ein Freispruch, da es doch Zweifel an der Schuld des Angeklagten gibt.

( Quelle: Der Western, 07.09.2012 )