Freispruch für Polizisten aufgrund von Notwehr

Die Polizei verfolgte in Bonn einen flüchtenden Wagen über eine längere Strecke. Als vier Einsatzfahrzeuge den Wagen endlich zum Stillstand brachten, nahmen die Beamten die vier Insassen fest. Der 16-jährige Fahrer wehrte sich jedoch so stark, dass ein 50-jähriger Polizeibeamter einen Schlag gezielt gegen dessen Kopf ausübte. Dieser Vorfall wurde von einer Polizeikamera festgehalten und war nun Gegenstand eines Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Bonn.

Die Anklage lautete auf Körperverletzung im Amt. Sowohl der Angeklagte als auch seine Kollegen sagten aus, dass sich der Junge massiv mit Tritten gewehrt habe, selbst als er bereits gefesselt gewesen sei. Die Beine des Jugendlichen waren auf dem Polizeivideo tatsächlich nicht zu erkennen. Auch in einer Vernehmung des Geschädigten direkt nach der Festnahme, bestätigte er den heftigen Widerstand, den er leistete.
Die Staatsanwaltschaft bot eine Einstellung des Verfahrens gegen 500 Euro Geldbuße an. Angeklagter und Strafverteidigung lehnten das Angebot jedoch ab. Am Ende der Verhandlung forderte dann auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Das Urteil lautete schließlich, der Polizist habe in Notwehr gehandelt. Damit war das Vorgehen des Beamten gerechtfertigt und es kam zu keiner Verurteilung.