Freispruch für Polizisten

Körperverletzung im Amt / Provokation / Notwehr / Geldstrafe / Freispruch

Ein 49-jähriger Polizeibeamter musste sich in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht wegen Körperverletzung im Amt verantworten.
Er soll im März 2009 bei einem Polizeieinsatz einen 21-Jährigen schwer verletzt haben. Zuvor hatte der junge Mann den Beamten provoziert, dennoch habe der Angeklagte überreagiert: Es habe keine Notwehrsituation vorgelegen. Aus diesem Grund verurteile das Amtsgericht den Beamten im Juli 2011 zu einer Geldstrafe von insgesamt 1950 Euro.
Das Landgericht beurteilte den Fall anders. Der Beamte habe sehr wohl in Notwehr gehandelt. Auch wenn der junge Mann den Polizisten „nur“ mit Zigarettenrauch und Spuckanteilen angeblasen habe, so sei dies ein rechtswidriger Eingriff, gegen welchen der Beamte vorgehen durfte. Es habe kein milderes Mittel bestanden. Daher endete der Prozess mit einem Freispruch für den Beamten.

( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 20.11.2011 )